Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 89

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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ää. 16. Mai 1593. Bericht des Amtmanns Wissel zu Göttingen an Statthalter, Kanzler und Räte zu Wolfenbüttel. Die Bauern der fünf Gartendörfer haben sich abermals über ihre Junker v. Kerstlingerode beklagt. Die v. Kerstlingerode sind den Leuten seit der geschehenen Huldigung noch viel mehr aufsässig geworden. Seit der Deponierung des Pfandschillings zu Göttingen haben sie sich der Gerichte auf der Garte wenig angenommen. Die Leute kommen deshalb Schulden halber und wegen ihrer Güter zum Amtmann. Ein Duderstädter Hintersasse hat eine Witwe zu Bischhausen geheiratet, und als er bei O. v. Kerstlingerode ansuchte, ihn vor einen Mann anzunehmen, hat dieser zur Bedingung der Aufnahme gemacht, daß der Bauer Bürgen stellen solle, es nicht mit der Gemeine halten zu wollen, und ihm das Lehngeld zahlen solle. Darüber hat sich der Bauer bei dem Amtmann beklagt. Das Lehngcld hat der Vorfahr der v, Kerstlingerode erst statt der Kurmede eingeführt, und gereicht es den Leuten sehr zum Verderb.

ää. 21. Mai 1593. Die Regierung zu Wolfenbüttel an die v. Kerstlingerode.

Die Unterthanen des Herzogs Heinrich Julius, die Bewohner auf der Garte, haben sich über die v. Kerstlingerode beschwert. Obwohl die v. Kerstlingerode behauptet, sie und ihre Leute stünden nicht unter des Landesfürsten Hoch- und Botmäßigkeit, so mußten sie doch schließlich das Gegenteil bekennen. Die Regierung bittet sie, I. einen Gegenbericht zu machen und 2. vor einer angeordneten Kommission zu erscheinen.

ää. 21. Mai 15W. Herzog Heinrich Julius erteilt dem Amtmann Wissel und einigen Räten Kommission zur Untersuchung und Entscheidung der Klagen.

ää. 5. Juni 1593. Gegenbericht der v. Kerstlingerode an die Regierung zu Wolfenbüttel:

Sie haben das Reskript, ää. 21, Mai, erhalten und antworten, 1. daß sie keine Klagepunkte bekommen haben und deshalb nicht antworten können; 2. daß sie nicht geständig sind, daß die Eingesessenen gedachter Dorfschaften Unterthanen des Herzogs v, Vraunschweig-Lüneburg seien. „Daher die uns beschehene Anmutung billig unbegründet genannt wird. Damit Ew. Fürstl. Gnaden und Ihr nicht verkennet, wir haben unsere Kinderschuhe soweit, gottlob, vertreten, daß wir ohne jemandes Erinnerung uns zu berichten wissen, ob unsere anererbten Erbunterthanen beschwert sind, oder nicht. Wenn einer von ihnen beschwert ist, so gehört solche Klage vor unseren gnädigen Herrn, den Kurfürsten zu Mainz, unzweifelhaften Landesfürsten über unsere fünf Dörfer auf der Garte. Also ist dagegen billig zu sagen: ^uiä oui-as ssrvum alißnum, ^ro^i-io äominc, »tat vsl eaäit."

Sie wollen von ihren Unterthanen oder von sonst jemand nur vor ihrem Landesherrn, dem Kurfürsten zu Mainz, besprochen werden und protestieren gegen alle Akte der Braunschweigischen Regierung als gegen Gewaltthaten.

ää. 23. Juni 1593, Weitere Klagen der Gartendörfer bei dem Herzog Heinrich Julius.