Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 63

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
<<<Vorherige Seite
[Anlagen 62]
Nächste Seite>>>
[Anlagen 64]
Grundherrschaft-nw-dland.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



wenn auch nur zur Chikane, einen oder den anderen Ort hierzu vorschlagen,

ad p.6. Das Amt bestellt in allen Dörfern einen Feldgeschworenen. Dieser könnte auf die Befriedigung des Feldes sehen.

ad p.7. Zur Aufsicht auf die Wasserzuchten, gemeinschaftliche Bauergraben u.s.w. schlagen sie Lüder Rönner, der alle die Neuigkeiten hauptsächlich betreibt, vor. Zwei Personen damit zu belästigen, ist nicht der Mühe wert. Sie wollen dann sehen, ob sein Vorschlag Vorteil bringt oder nicht, und sich danach richten.

ad p.9. Wenn der Bauerbrief nach diesen Vorschlägen eingerichtet worden ist, wollen sie ihn in gesamter Bauerschaft approbieren und Lüders Eid entgegennehmen, sie selbst wollen mit Übernehmung eines Amts nicht den Anfang machen.



-----