Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 136

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Benutzte Quellen.

1. Akten.

Ein genaues Register der benutzten Aktenstücke würde bei deren Masse mindestens einen Druckbogen einnehmen. Der Verfasser hat daher auf die Beilegung eines solchen Registers verzichtet, zumal die sämtlichen benutzten Akten da, wo sie der Darstellung zu Grunde liegen, in den Anmerkungen zitiert worden sind. Hier sollen nur einige allgemeine Bemerkungen über die Beschaffenheit dieses Quellenmaterials gemacht weiden.

Es sind nur Akten des Staatsarchivs zu Hannover benutzt worden. Diese verwendeten Akten zerfallen in:

1. Akten aus der Registratur der ehemaligen Domänenkammer zu Hannover.

2. Akten aus der Registratur des Fürstentums Kalenberg (Kalenbergisches Archiv).

3. Akten aus den an den Amtssitze» befindlichen Registraturen der Ämter und Klosterämter.

Die für uns in Betracht kommenden Akten der Domänenkammerregistratur zerfallen in Generalakten (Designatio 76) und Spezialakten der einzelnen Ämter (Des.88), welch letztere im Gegensatz zu den unter 3 genannten Ämterakten am Sitz der Domänenkammer, nicht aber am Sitz der Ämter geführt wurden.

Die Generalakten der Domänenkammer (Des.76) bildeten die Quelle für die Darstellung der Dienstverfassung und Dienstreform auf den Domänen (XVIII. Dienstsachen und XI. Höfesachen). Außerdem aber führte das Studium der Generalakten (III. Landesökonomiesachen, V. Gemeinheitsaufhebungssachen) zur Erkenntnis der höchst merkwürdigen, in Kap.IV beschriebenen Gemengelage obrigkeitlicher Befugnisse in Nordniedersachsen.

Die von der Domanenkammer geführten Spezialakten der Ämter (Des.88) boten ein reiches, nur von den eigentlichen Ämterakten übertroffenes Material zur Darstellung der ländlichen Verfassung. Akten der Des.88 wurden aus folgenden Ämtern benutzt:

Dannenberg, Diepholz, Ebstorf, Friedland, Gifhorn, Göttingen-Leineberg, Grohnde, Hagen, Hardegsen, Hoya, Lemförde, Lindau, Radolfshausen, Rotenburg, Uchte, Uslar, Winsen a.d. Luhe.