Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 103

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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und auf dem Felde vorkommen. Und sodann muß der Gutsherr allerdings requirieret werden den bruchfälligen gerichtsfreien Meier zu sistieren.‟

Bei dem Amt Himmelpforten ist in solchem Fall statt einer Requisition, die unmittelbare oitation durch Rufen bei dem gerichtsfreien Meier hergebracht.

Ferner hat das Amt die Hoheits-iura bei Postierungen, Bettel, Jagden, Huldigungen.


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