Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/198

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Für den Norden lassen sich genaue statistische Daten nicht in Kürze angeben.

Aber das nordniedersächsische Ritter- oder Klostergut hatte, von einigen ostlüneburgischm Rittergütern abgesehen, zumeist nur einzelne ihm zu Diensten verpflichtete Meier, die oft im ganzen Amte zerstreut wohnten. Nur die Minderzahl der lüneburgischen und die wenigsten hoyaschen oder bremischen Rittergüter (oder Klostergüter) bezogen den Frondienst ganzer in ihrer Nähe liegender Dorfschaften, da sie selten die Grundherrschaft über alle Bauern dieser Dörfer ausübten.

Also abgesehen von den Domänen war nur eine kleine Minderheit bevorrechteter Güter in Niedersachsen zu dem Bezüge größerer Frondienstleistungen berechtigt.

§ 2. Wirtschaft.

Nachdem wir so das Wesen des bevorrechteten Grundbesitzes,, seine Vereinigung mit Grund- und Gerichtsherrschaft und die wirtschaftliche Bedeutung dieser Vereinigung kennen gelernt haben, können wir uns zu einer Betrachtung der auf diesem Grundbesitze betriebenen Landwirtschaft selber wenden.

Wir untersuchen jetzt, inwieweit der bevorrechtete Grundbesitz und die mit ihm verbundenen Herrschaftsrechte zur Grundlage landwirtschaftlicher Produktionsunternehmungen gedient haben, und welche wirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung diese bevorrechtetem Güter als Landwirtschaftsbetriebe in der ländlichen Verfassung Niedersachsens gehabt haben.

Wir betrachten zu diesem Zwecke zunächst die Domäne, dann das Ritter- und Klostergut.

Domaniale Landwirtschaftsbetriebe waren vor allem die an den, meisten Amtssitzen bestehenden sogenannten Amtshaushalte, die Hauptgüter und die sogenannten Vorwerke, welch letztere besonders im nördlichen Niedersachsen sehr häufig vorkamen. Jedoch standen diese Vorwerke regelmäßig nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhange mit dem Amtshaushalte. Sie waren selbständige, kleinere Landwirtschaftsbetriebe, die von besonderen Pächtern völlig getrennt von dem Umtshaushalte bewirtschaftet wurden.