Die Doerriens/037

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Die Doerriens
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Die Doerriens.djvu
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den 2. September 1672 mittags um 12 Uhr, ihres Alters 39 Jahr, 6 Monate und 4 Tage.


Maria Vortmann,

der dritten Gattin von Hans Christian Dörrien, ist keine Leichenrede gewidmet. Sie wurde um 1640 als Tochter des Heinrich Vortmann [1] und der Ilse Dörrien, (vermählt am 10. Mai 1636), Jobsts Tochter, geboren. Nach 1664 heiratet sie den Witwer, Bürger und Handelsmann der Neustadt Hildesheim Heidenreich Gerhard [2] der am 19. April 1671 starb, am 9. September 1673 wurde ihre zweite Ehe mit Hans Christian Dörrien in der Georgenkirche eingesegnet. Aus dieser Ehe ging noch ein Sohn, der aber schon imersten Jahre seines Alters 1675 starb, hervor. Sie selbst folgte ihrem Kinde am 14. Mai 1684 und ist vermutlich auch in der Andreaskirche, wo fast alle Dörriens dieser Linie begraben liegen, zur Ruhe getragen.
      Hans Christian Dörrien hatte aus seiner zweiten und dritten Ehe acht Kinder:
      a) von Ilsa Margaretha Tappen:
            18) Hans, + jung
            19) Jacob Dörrien, Pastor an St. Lamberti in Hildesheim.
            20) Anna Margarethe, Gattin des Christoph Jacob Blume.
            21) Johann Jobst Dörrien, Bügermeister von Hildesheim.
            22) Hinrich Christian, + jung
            23. Hermann Friedrich Dörrien, Kaufmann in London.
            24) Sophie Catherina, Conventualin zu Wienhausen.
      b) von Maria Vortmann:
            25) Heinrich, + jung.


6. Jobst Dörrien,

auch Justus genannt, wurde als Sohn des Riedemeisters Hans Dörrien und der Anna Kegel am 30. Juni 1628 in der Andreasgemeinde zu Hildesheim getauft. Eine Leichenrede von ihm ist nicht vorhanden. Er war Bürger, Ratsverwandter und Brauherr in Hildesheim, scheint also auch der Gewandschneidergilde angehört zu haben. Seinen Namen findet man häufig in dem Oldermansbuche (1593-1794) im Stadtarchiv zu Hildesheim [3]. Er schrieb eigenhändig in das Oldermansbuch: „Daß ich zu Endeßbemelter von E. Ehrsahmen Alterman anstadt Hern Martinuß Künnecken, welcher in Den loblichen Raths Stul erkohren, Nach vorgepflogenem Gebeth und anrufunge Gotteß, durch ordentliche Wahl in den Ehrsahmen alter Man Stuel wieder erwehlet worden, auch den gewöhnlichen olderman Eydt angestattet habe, demselben auch getrewlich nach zu kommen gedenke, solches thue ich kraft dieseß mit Meiner eigenhendigen Unterschrifft bekennen, Hildeßheimb Den 24 May ao 1669.


  1. Die Vortmanns hatten als Wappen eine Hausmarke, die am Altar in St. Andreas in Hildesheim mehrmals zu finden ist; sie scheinen diesen um 1600 gestiftet zu haben.
  2. Leichenpredigt in der Universitätsbibliothek zu Göttingen.
  3. daselbst, Handschriften der Altstadt Nr. 52. S. 50-66