Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/473
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und Steinborn zu Lehen. 1340 kaufte derselbe von Johann, Herrn zu Dollendorf, die Lehngerechtigkeit über Schmidtheim und mehrere Güter daselbst. Der freie Hof zu Weyer, das Erbkammerlehen zu Mechernich, einige Güter zu Leuterath, Feusdorf ec. waren ebenfalls Blankenheimische Lehen. 1341 bekennt Gerhard von Blankenheim, daß er die Stadt Gerolstein und die Burg und das Thal Blankenheim zu Lehen vom Markgrafen von Jülich empfangen habe. Der letzte männliche Sprößling dieser Linie war Gerhard VII., durch dessen Töchter seine Besitzungen an andere Geschlechter kamen. Er wurde 1380 von Kaiser Wenzel in den Grafenstand erhoben und vererbte diesen auf seine Nachkommen. Seine Tochter Elisabeth heirathete den Grafen Wilhelm von Loen, der nun die Grafschaft Blankenheim erhielt und so der Stifter der zweiten Blankenheimischen Linie ward. Wilhelm nahm den Namen eines Grafen von Blankenheim an, aber schon mit seinem Enkel, Wilhelm II., der 1468 bei Wichterich erschlagen wurde, erlosch der Mannesstamm dieser Linie. Graf Dietrich von Manderscheid machte Ansprüche auf die Nachfolge in den Blankenheim'schen Besitzungen. Er erhielt auch die Belehnung von dem Herzoge von Jülich und von den Erzbischöfen von Köln und Trier, von welchen die Grafen von Blankenheim ihre Besitzungen zu Lehen getragen hatten. Durch die 3 Söhne des Grafen Dietrich von Manderscheid theilte sich das Haus in 3 Linien: zu Schleiden und Virneburg, zu Blankenheim und Gerolstein und zu Kail. Die Söhne des Grafen Johann I., der Blankenheim und Gerolstein zu seinem Antheil erhalten hatte, theilten sich wieder in die Besitzungen und stifteten