DAGV/Arbeitsgruppe digitaler genealogischer Nachlass
Arbeitsgruppe der DAGV „Nachlass - Leitlinien“
Sammel-E-Mail: ag-nachlass@dagv.org
Mitglieder
- Christian Kirchner (AGT) [Limbach-Oberfrohna]
- Nancy Myers (RzD, Ahnenforscher Stammtisch Unna, CompGen) [Kamen]
- Dirk Weissleder (DAGV, BdF) [Hannover]
- Manfred Wegele (DAGV, BLF)
- Heiko Ahlers (OGfF) [Oldenburg i.O.]
- Rolf Masemann (Die Maus) [Bremen]
- Prof. Dr. Wulf von Restorff (DAGV, BLF, CompGen, VdDA) [München] - Koordination
- Tino Herrmann (AGT) [Giesen]
- Wilhelm Wurm (HfV)
- Werner Neidhardt (HfV)
- Dr. Albert Emmerich (NLF)
- Thomas Engelhardt (AGT) [Ilsede]
- André Marten (PG)
- Dr. Thekla Kluttig (DZfG) [Leipzig]
- Axel H. Horns
- Christian Boose (PG, CompGen, Maus) [Bremen]
- Ziel
- Die Nachlässe der Genealogen für die Nachwelt sichern, damit sie von Nachfolgern online eingesehen und genutzt werden können.
Erste Schritte
Hinweise für Nachlassgeber, deren genealogische Unterlagen nicht in der Familie bleiben
- Informieren Sie Ihre Erben mündlich und wiederholt, was mit Ihren wertvollen Unterlagen geschehen soll.
- Informieren Sie den Verein/das Archiv darüber, dass Ihre Unterlagen dorthin gegeben werden sollen.
- Machen Sie in Ihrem Testament eine Notiz, was mit Ihren wertvollen Unterlagen geschehen soll. Eine Kopie dieses Schreibens sollte an den Verein/das Archiv gehen, in das Ihre Unterlagen gegeben werden sollen.
- Legen Sie ein handgeschriebenes Blatt zu Ihren wertvollen Unterlagen, auf dem steht, was mit den Unterlagen geschehen soll. Eine Kopie dieses Schreibens sollte an den Verein/das Archiv gehen, in das Ihre Unterlagen gegeben werden sollen.
- Ordnen Sie Ihre Unterlagen so, dass ein Nachfolger die Ordnung erkennt und damit weiter arbeiten kann: Erstellen Sie ein "Findbuch" und benennen es auch so: Liste: WO IST WAS?
Publizieren Was publiziert ist, muss nicht vererbt werden. Daten zu lebenden Personen nicht publizieren.
1 a: Nachkommenlisten (alle oder nur Namensträger) mit oder ohne Bilder, mit oder ohne Zusatztexte 1 b: Vorfahrenlisten mit oder ohne Bilder, mit oder ohne Zusatztexte 1 c: Namenslisten (alle) mit Hinweisen auf Kekule-Nummer, Datensatznummer oder Seitenzahl der anderen Listen 1 d: Ortsverzeichnis mit Hinweisen auf Kekule-Nummer, Datensatznummer oder Seitenzahl der anderen Listen 1 e: andere Verzeichnisse (Berufe, Besitzungen, Orden u.v.m.)
Musterverträge, bzw. -vereinbarungen, für Familienforscher, die ihre Unterlagen an Archive übergeben wollen
- Depositalvertrag, Landesarchiv NRW
- Depositalvertrag, Kreisarchiv Bitburg
- Muster Depositalvertrag
- Übergabe-Erklärung - WGfF
- Überlassungsvereinbarung - BGG
Inhaltliches Spektrum genealogischer Nachlässe
In der Regel umfassen genealogische Nachlässe folgende Arten von Unterlagen, die analog, zunehmend aber auch (oder ausschließlich) digital vorliegen:
1. Biografische Dokumente (auch von Familienangehörigen)
- Persönliche Dokumente (Zeugnisse, Personenstandsurkunden etc.)
- Tagebücher, private Korrespondenz
- Fotos, Filme
2. Genealogische Arbeitsmaterialien
- Ahnenlisten, Ahnentafeln
- Stammreihen, Stammtafeln
- Familiengeschichten
- Kirchenbuchauszüge; Abschriften und Kopien von archivalischen Quellen
- Schriftwechsel mit Archiven, Verwandten, Forscherkollegen
- Karteien
- Daten in Genealogie-Programmen oder Office-Programmen aller Art
- Manuskripte
3. Orts- und heimatgeschichtliche Ausarbeitungen
- Manuskripte zu Orts- und Heimatgeschichte
- Karten, Zeichnungen, Pläne, Fotos
- Zeitungsausschnitte oder andere Materialsammlungen
4. Bücher, Zeitschriften und Manuskripte
5. Websites
- Persönliche Websites
- Persönliche Seiten in Portalen
GEDCOM-Dateien als Datengerüst sollen für alle erhalten werden
Möglichkeiten:
- Zusammenführen in einer gemeinsamen Datenbank (z. B. beim NLF), wo Dubletten verschmolzen werden können.
- GEDCOMs werden in einer Datenbank zusammengeführt (z. B. TNG), wo die einzelnen Dateien selbständig bleiben, aber im alphabetischen Namensverzeichnis Dubletten erkannt werden können
- Zusammenführen in einer gemeinsamen Datenbank (Muster FoKo) als Findbuch
- Zusammenführen in einer gemeinsamen Datenbank (GEDBAS)
- GEDCOMs bleiben in den Datenbanken der Vereine, werden dort gepflegt und geben lediglich Namen, Orte und Zeiträume an eine gemeinsame Find-Datenbank weiter.
Vorbedingungen (müssen noch definiert werden):
- Informieren der Vereinsmitglieder über die Möglichkeit und das Prinzip wissenschaftlichen Publizierens
- Gemeinsame Struktur der Daten nach GEDCOM-L
- Anpassen muss in Handarbeit erfolgen
- Dateien müssen nachvollziehbare Quellen enthalten
Publikationen sollen für alle erhalten bleiben
Möglichkeiten:
- Zusammenführen in einer gemeinsamen Datenbank (z. B. bei DAGV, InstPersGesch oder DZfG) als PDF
- Zusammenführen in einer gemeinsamen Bibliothek/Findbuch mit Hinweis auf Vereine
Veröffentlichungen
- Computergenealogie Heft 4/2011 - darin:
- Wulf von Restorff: Über den Umgang mit Nachlässen der genealogischen Forschung, Abschlussbericht der AG Nachlass (Artikel als PDF)
- Peter Teuthorn: Genealogischer Nachlass - die unveröffentlichten Ergebnisse genealogischer Forschung, Vortrag gehalten auf der AMF-Jahrestagung im Mai 2014 in Salzwedel (Vortrag als PDF)
- Wulf v. Restorff: Der genealogische Nachlass, Mit System gegen den Altpapiercontainer (Vortragsfolien vom 26.2.2015 als PDF)
- Klaus Riecken: Mein genealogisches Werk als Nachlass – wie ist damit umzugehen? (Den Artikel hier lesen.)
- Wolfgang Bockhorst: Ordnung und Aufbewahrung von genealogischen Nachlässen und Sammlungen, Vortrag auf dem 6. Westfälischen Genealogentag am 14. März 2015 in Altenberge (Vortrag als PDF)
- Volker Thorey: Bearbeitung genealogischer Nachlässe (Foliensatz als PDF)