Condomini

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Plural von lat. condominus, also "Mitherrn"

vgl. => Kondominat

Hochstift Münster

Mehrere Grundherren als gemeinschaftliche Besitzer eine Erbhofes. Amtlich definierter Begriff 1803 im vormaligen Hochstift Münster.