Chronik Nettesheim-Butzheim/Band 2/41
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Auch noch manche andere Wendung, die darauf schließen läßt, daß das Material, das bearbeitet werden soll, grob eingeschätzt wird, ließe sich hervorheben. Darüber vielleicht gelegentlich einmal mehr, wenn es nöthig sein sollte. Immerhin, in der Nachbargemeinde geht die Regie merkwürdige Wege. Schluß. Welch niederschmetterntes Zeugniß.
Auf diesen Artikel von Oekoven ginng an selben Tage amtliche Antwort in Red. der Neuß Greverbroch ein. In der Klarstellung heißt, das der Einsender von Oekoven, die Sachlage nicht kennt, oder absichtlich die unwahrheit berichtet habe. Jedoch läuft alles darauf hinaus das der erste Bericht über den Verkauf des Bruchs nicht einwandfrei, u. klar, u. daher Anlas zum Federkrieg gegeben hat.
Das Bruch soll nicht verkauft werden.
Rommerskirchen. Der Broich von Nettesheim-Butzheim ist altangestammter Gemeindebesitz. Bereits vor hundert Jahren waren die meisten Hausbesitzer berechtigt ihre Gerechtsamkeit auf dem Bruche auszunutzen. Und zwar für paar Mark. Wie stehts heute? Ist der Bruch daher unveräußerlich.