Canonicus
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Amtsbezeichnung
- Bedeutung
- Stiftsherr, Chorherr, Domherr
Der Canonicus, ... ein Weltgeistlicher, welcher eine Präbende [= Pfründe] an einer Stiftskirche besitzet, und zur Verrichtung des Gottesdienstes in derselben bestimmt ist; ein Chorherr, Capitelsherr, Stiftsherr. Bey den evangelischen Stiftern sind es völlig weltliche Personen, welche nur die Präbenden genießen. Bey einigen vornehmen Stiftern sind die Domherren von den Canonicis unterschieden, indem die letztern alsdann nur die Vicarii der erstern sind. Oft aber werden beyde Benennungen auch als gleichbedeutend gebraucht. ...
- Quelle(n)
- ADELUNG, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1299; Zeno.org online: 29.10.2009.