Burger Lagerbuch/XIII
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B) Hinweise Die Quelle wird im Landesarchiv NRW – Hauptstaatsarchiv Düsseldorf – im Bestand Jülich – Berg II R Nr. 57 aufbewahrt. Sie selbst ist nicht datiert. Mit Datum vom 10. Mai 1692 (vgl. RN 428) wurde in den Text des gefertigten Lagerbuches ein Zusatz (Marginalie) eingefügt. Hieraus ist auf eine Entstehungszeit vor Mai 1692 zu schließen. Der früheste Zeitpunkt der Erstehung dieser Quelle ist für April 1688 anzunehmen (vgl. RN 285). Eine im März 1688 erfolgte Verpachtung einer Liegenschaft ist im laufenden Text aufgeführt. Ein entscheidendes Kriterium dürfte der Vermerk vom 01. Oktober 1688 liefern (nach RN 360) liefern. Die ersten 60 Blätter des Lagerbuchs wurden dem Auftraggeber vorgelegt. Das Lagerbuch war bis mindestens Herbst 1806 in Benutzung (vgl. RN 382). Der damalige Kellner Deycks vermerkte die Entscheidung der Kammer, dass eine bisher im Lagerbuch geführte Mühle nicht erbpachtpflichtig sei. Lagerbücher sind Verzeichnisse über Besitz und Abgaben (Urbare, Erbbücher, Erbregister). Sie gehören zur Quellengattung der Urbare. Es handelt sich bei ihnen um grundlegende wirtschaftliche Quellen, weil sie ein statisches Bild über den Besitz und die Nutzungsrechte des Grundherrn vermitteln. Die Lagerbücher entstanden im Zuge des Ausbaus einer strafferen Finanzverwaltung in den Territorien des 16. - 17. Jahrhunderts. Sie dienten speziell der Erfassung der Liegenschaften und der Einkünfte. Das Lagerbuch der Kellnerei Burg beschreibt hierbei nicht den gesamten Bereich des Herzogtums Berg, sondern den Bereich einer Kellnerei. Hierbei handelt es sich um eine wirtschaftliche Verwaltungseinheit die nicht deckungsgleich mit den politischen Verwaltungseinheiten der Ämter war. In der Kellnerei Burg wurden die lokalen Besitzungen und Einkünfte des Landesherren verwaltet. Das Lagerbuch wurde nicht fortgeschrieben. Aus ihm wurden jährliche Rechnungsbücher - Jahrrechnungen genannt - erstellt, die für die Kellnerei Burg ab dem Rechungszeitraum 1750/51 im Landesarchiv NordrheinWestfalen erhalten sind. XIII | |
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