Burger Lagerbuch/067

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Burger Lagerbuch
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BGV Abt Wk Heft 14.djvu

der Pächter in gutem Bau und Standte bringen, erhalten und bey Umbgang dieser Pachtung darin lieffern solle, alles nach Inhalt des darüber außgefertigten und in Rechnung 1685 biß 1686 beygelegten copeilichen Pachtzettulß. Blatt 49 324. Mein gnedigster Herr hatt einen Hoff oder freyes Cammergutt, genant der Scheurerhoff, im Kirspel Leichlingen gelegen, solle halten an Hauß, Hoff; Gartten, Landt und Buschen ein hundert zwantzig sechs Morgen anderthalb Firtel min[us] drey Roden. Welcher Hoff neben einer ihrer hochfürstlichen Durchlaucht zustendiger Wießen, die Gronenborner Wieße genant, bey dem Altenberg gelegen und vierttenhalben Morgen eilff Roden anhalten solle, sambt dem Rothzehenden im Kirspel Leichlingen gelegen, laut Pfandtverschreibung vom 6. Augusti 1641 und darüber ergangenen gnedigsten Befelchs verpfandet und eingeraumet Hennrichen Mommen vor zwantzig acht hundert Reichsthaler. Welches Pfandrecht gemelten Mommen Erbgenahmen an ihrer hochfürstlichen Durchlaucht gewesenen Cammerrath, Herrn Matthiasen Sanden, sehligen, Erben cedirt und ubertragen, ihre hochfürstliche Durchlaucht auch unterm 28. Januarii 1676 gnedigst ratificirt und anneben gnedigst befohlen, ermeltem Sanden, sehlig, Erben bey dem lotterlichen Inhalt solcher Pfandtverschreibung zu manuteniren. Und gibt der izige Pächter solchen Hoffs davon wie auch vom Rothzehenden zu Leichlingen jahrlichs gemelten Erben an Pacht ein hundert Goldgulden. Und auf Gewinn und Gewerb gibt derselbe in den Landt-steuren in jedem Hundert, so auf das Kirspel Leichlingen angeschlagen werden. 325. Mein gnedigster Herr hatt auch einen freyen Hoff und Cammergutt, zun Eichen genant, im Kirspel Witzhellen und Ambt Missenlohe gelegen, solle vermöge der in der Rechnung befindlicher Position halten an Hauß, Scheur und Stallungen, Hoff, Gartten, Wießen, Buschen und Landt fünfftzig fünff Morgen ein Firtel fünff Roden. Ist izo an Jacoben Brachhaußen auf zwölff [Jahr] verpfachtet, jährlichs darab zu Martini zu bezahlen funfftzigh Dahler Collnisch. Der Hoff ist sonst frey, nur daß der Halffmann von jedem Hundert, so im Kirspel an Landtsteuren umbgelegt wirdt, zahlen thut. 67

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