Burger Lagerbuch/042

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Burger Lagerbuch
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BGV Abt Wk Heft 14.djvu

175. Friderich zu den Hasten hatt auf selbiger Morßbacher Bache auch zwey Schleiffkotten, gibt von jedem auch zu Martini vor Erkentnuß einen halben Goldgulden. 176. Ebenmeßig hatt derselbe Friderich zu den Hasten laut gnedigster Concession vom 26. Februarii 1682 neben obgemelte beide Schleiffkotten auch einen Reckhammer erbauet, wovon gleichfalß Termino Martini jährlichs zahlen solle einen halben Goldgulden. Blatt 29 177. Reinhard Halsenberg und Tillman Rosterkaußen haben in anno 1671 [einen Reckhammer] auf die Dünne, im Steinbruch genant, im Kirspel Dünn gelegen, erbauet, worab vor eine Erkentnuß jährlichs zu Martini zu bezahlen sich eingelaßen zu geben einen Königsthaler. 178. Peter Jeger und Johannes Hutze haben auß gnedigster Zulaßung anno 1670 gnedigst Bewilligung erlanget, daß einen Eißenhammer unter Wullersberg nechst den Reißberg setzen möge gegen jährliche Erkentnuß auf Martini zu bezahlen einen halben Goldgulden. Welchen Hammer nunmehr Peter Bertrams zu Wullersberg an sich bracht. 179. Zensis zu Oberfeldt hatt ein Reckhämmergen auf der Bürgerschafft Lennep gelegen, worab jährlichs vor eine Erkentnuß auf Martini zahlet einen halben Goldgullden. 180. Derselbe Zensis zu Oberfeldt gibt von einem Schleiffkotten, nechst obgemeltem Hammer gelegen, worauff seine eigene Gereidschafft schleiffet, jährlichs auch zu Martini vor eine Erkentnuß ein Orthgoldgullden. 181. Dietrichen zu Enderkusen und Petern im Börngen ist anno 1617 erlaubt, daß jeder einen Reckhammer auf das verlohrne Waßer, so vom Lenneper Walckmüllgen auß deren Deiche herfließet zu setzen, worab 42

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