Burger Lagerbuch/019

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Burger Lagerbuch
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BGV Abt Wk Heft 14.djvu

Mein gnedigster Fürst und Herr hatt zu dero Hauße undt Kellnereyen Burgh drey Hoff- und Lehengerichter. 46. Das erste ist gelegen im Kirspel Walldt und wird genant das Hoffgericht zu Schnittert. Schiest mit ins Ambt Mettmann, hatt einen Hoffschuldheissen, vier Scheffen und einen Hoffsbotten, der auch jährlichs die ihrer fürstlichen Durchlaucht darab erfallende 2 Radermarck 11 Raderschilling Pfennigsgeldt, siebenzehen Malter Habern und 35 Huner aufhebet und einem zeitlichen Kellnern zur Burgh einlieffert. Ein zeitlicher Kellner aber ist wegen ihrer fürstlichen Durchlaucht Lehenverwallter und hatt uber den Eigenthumb dieser Hoff- und Lehengüter zu richten, und wann Schuldheiß, Scheffen oder Botten sterben, so erwehlet andere von denen qualificirtesten auf den churmutigen Gütern, auch erkent derselbe, wann solche Güter verschrieben, Immission und Taxation von alters hero, und soll daß Gericht jahrlichs zwey Mahl, alß umb Martini und im Mayo gehalten werden. Es sind zu diesem Hoffgericht zehen churmütige Güter gehörig, welche heißen wie folget: 47. Das erste heißet auf der Bocksstiegen, welches doch verschiedene Außspließe hatt, womit izo Johann Reinges daselbst belehnet. Dieß Gutt gibt sonst jahrlichs in die Kellnerey Burgh, so der Hoffsbotte empfengt und einlieffert, an Pfennigsgeldt 5 Raderschilling 3 ½ Raderheller, an Hunern 18 Stuck. Blatt 14 48. Das zweite heißet Engelßberg, worauß der Kurfsberg, Kaule und Rempatt gespließen. Daselbst ist Peter Engellßberg Lehenmann. Dieß Gutt Engelßberg gibt jahrlichß an Pfennigsgeldt 2 ¾ Raderschilling, an Huner 5 Stück, an Habern 5 Malter 1 ½ Firtel.

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