Burger Lagerbuch/016
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38. Weiters haben ihre fürstliche Durchlaucht einen Banden bey Garrath gelegen, die Grusselt genant, helt gemeßen mit dem Graben und umbliegendem Holtzgewächße neun Morgen, welcher den [gestr.: 18.septembris 1669] 12. Martii 1682 bey brennender Kertzen zu Hillden außgebotten und an [gestr.: Adolf Brewern im Kirspel Hillden] Rutgern Gerrez und Gerharden Koch [gestr.: vor 3 ¼ Goldgulden] vor 4 ¼ Reichsthaler p. 80 Albus jährlichs auf Martini und zwar [gestr.: 1670] 1682 zum ersten zu bezahlen, auf zwölff Jahr, jedoch zu sechßen weme gefällig abzustehen, verpachtet, [gestr.: weilen aber demselben die Pachtung reuend worden, hatt seine Pachtjahre dem vorigen Pächter Hermann Heußgen zu Hillden uberlaßen und thun die 3 ¼ Goldgulden sechzehen Radermarck drey Raderschilling.]. In der Rechnung ist diese Position folio 8 pagina 2 zu finden. 39. Die von Rembscheidt seindt Inhalts ihrer Erbpachtverschreibung, die ihnen von Hertzogh Wilhelmen von Gulich anno 1369 mit der Condition gegeben, daß sie jährlichß vom Zehenden des Kirspell Rembscheidt geben sollen, wie retro bey Beschreibung der Haberrenthen gemeldet wirdt [vidua folio 75], achtzigh Malter Habern, deren doch vierzigh gemalzet sein sollen, jährlichs auf Martini oder Andreae darnach zu lieffern. Desgleichen vor Hämmel und Schweine halb auf Martini und halb auf Ascensionis Domini zwantzig zwey Radermarck zu bezahlen und dazu zwey Säck Saltz oder zwey Collnische Malter dafur, zu Fastenabend einen Eymer Ohlig oder 28 ω [libra / Pfund] dafur und zu Paschen 300 Eyer oder drey Collnische Gullden dafur, auch alle Jahr vierzigh Huner, auch vierundzwantzig Säck Kohlen, welche jährlichs mit funff Dahler Collnisch zalt werden. Und sollen hingegen des Walldes, der Rembscheider Hohewalldt genant, und das Gericht daselbst in alter Weiße, wie sie das von alters herbracht haben, gebrauchen und nimmer etwas davon zu geben schuldig sein sollen, alles nach Inhalt obgemelder Erbpachtverschreibung. Und wann sie hieran zu einiger Zeitt ganz oder zumahl saumig erfunden würden, daß alsdann ein Kellner zur Burgh mit seinen Thurnknechten obgemeltes Gutt vor eine Hoffswette, nemblich sechs Blatt 12 16 | |
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