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Burger Lagerbuch | |
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Nachgehends aber berichtet worden, daß sie solche außgerodte Ortter gebrauchet, hatt man sie wegen des Rodtzehendens und einmahls eingelaßener Erkentnus durch die Thurnknechte executiren laßen und geben nunmehr wie follget: 25. Lutter zum Kampe gibt von einem Ortgen Wießenblechs, so in der Maßen anhalten solle einen Morgen neunzehen Roden, jährlichs zu vorigem Erbpacht anstadt Rodtzehendens ad 1 Radermarck 3 Raderschilling. Blatt 9 26. Desgleichen hatt Johannes zum Kampe [gestr.: Peter Klein daselbst] ein Stück Landes, so derzeitt außgerodt, so ahn Morgenzahl anhalten solle 6 ½ Morgen, wovon jährlichs ahn Rodtzehenden gibt vier Radermarck vier Raderschilling. 27. Noch hatt Peter Klein zum Kampe einige Orther, theilß zu Hoff, theilß zu Wießenblech und theilß zu Lande, izo noch aufs neue außgemacht, so nach angelegter Maeß ad 6 Morgen betraget, welches ich, der Kellner, in Augenschein genommen und mit demselben dahin gehandelt, daß ins künfftige und zwar auff Martini 1673 zum ersten darab zahlen solle jährlichs drey Orthgoldgulden laut unterm 2. Decembris 1672 daruber gethanen underthenigsten Berichts und darauff erfolgte gnedigste Ratification, welche drey Orthgoldgulden machen drey Radermarck und neun Raderschilling. 28. Ebenmessig hatt Gottschalck von Düllcken, nun aber nach dessen Todt Johanmengen Putz Wittwe zum Dohr [gestr.: Peter Wulffings Erben], drittenhalben Morgen außgerodt, worab jährlichs an Rodtzehenden gibt ein Radermarck und acht Raderschilling. 29. Ebenmeßig hatt Henß Muller zu den Hasten sich zumeßen laßen einen halben Morgen 24 Roden, so nunmehr Clemenß Bertrams besizt, darab gibt jährlichs vier Raderalbus. 13 | |
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