Brand (Mark)
Hierarchie:
Familienforschung > Landwirtschaft > Allmende > Holtdingsbuch > Brand (Mark)
Amtssprache
- Brand, Brant (mnd.), Brende
- Brandeisen
- brandern
- Brandstall
- Brandregister
- 1. Bedeutung
- Aufbrennen eines Brandmals mit einem Brandeisen zur Kenntlichmachung des Eigentums, die jährlich zugelassene Zahl der Brände war abhängig vom Fruchtanfall.
- 2. Bedeutung
- Werkzeug zum Einbrennen von Eigentumsmarken
- 3. Bedeutung
- Mastschweine mit einem Eigentumszeichen versehen, vor dem Auftrieb zur Mast in die gemeine Mark.
- 4. Bedeutung
- Einrichtung zur Abtrennung der eingebrannten Mastschweine zur Vorbereitung des Auftriebs
- 5. Bedeutung
- Die Anzahl der auf die einzelnen Markenberechtigten zugelasse Brände wurden in Brandregistern oder Branzetteln festgehalten.
Beschreibung
Die Bestände an fruchttragendem Eichen- und Buchenholz in einer Markengemeinheit waren ein ideales Weidegebiet für Mastschweine. Der gemeinschaftliche Wald- und Markenbesitz einer Siedlergruppe war aufgeteilt in ideellen Anteilen an der Gemeinheit, in sogenannten Waren oder „Scharen. Aber ohne Brandzeichen durften die zur Mast berechtigten Schweine nicht in den Wald getrieben werden. So konnten unberechtigte Schweine ausgesondert und in Pfandställen festgesetzt werden. Durch strenge lokale Markenordnungen konnte so die Ressource Wald schon früh geschützt werden.
Jahr | Bauerschaft | Kirchspiel | Abschrift | Original |
1515 | Ramstorp | Lippramsdorf | Item de Stechhove XII War. Item Bitter Broxtus gebrant XVII Stücke up XV Brende, daer synt mede gebrant III Kotterecht, als Elsche Speckes Kotte und Elsche Broxtus Kotte un hirmet Schulte Ramstorp. |
Markenanteile nach Hofstatus
(Auszug 1:) „Anno 1553 ys uff Smonich (Lage des Brandstalls) yngebrant der Ranstorper Marcken 8 Veerken (Ferkel) uf echt Erf (echtes Erbe), 4 uff ½ Erf (halbes Erbe) und 2 Stücke uff eyn Kotten.“ [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle:Stratmann, Bodo: Holtdingsbücher und Brandregister der Marken der Herrschaft Ostendorf