Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/43
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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg | |
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Was das Ergebnis dieser Untersuchung war, verschweigen die Akten. Daß es für Karl Heinrich von Zedlitz nicht gravierend genug gewesen sein muß, beweist eine wiederholte Beschwerde der Interessenten vom 19. August 1697, in der sie abermals betonen, daß der jetzige Besitzer die Güter liederlich verwalte, die Wälder veröde und nicht zahle, wozu er seit dem 2. Mai 1694 verpflichtet sei. So habe er sich z. B. mit dem jetzigen Besitzer von Merzdorf (Kr. Bolkenhain} über eine strittige Waldparzelle dergestalt verglichen, daß diesem der Grund und Boden des Waldes, worauf für 1500 Thlr. Holz gestanden, zufallen, das darauf stehende Holz aber von beiden Teilen zur Hälfte gefällt werden solle. Sie protestieren dagegen im Hinblick auf ihre Erbrechte und bitten, solchem Gebahren Einhalt zu tun, da sonst ein gänzlicher Ruin der Güter in kurzem zu erwarten sei.
Endlich gab die kaiserliche Regierung solchen Beschwerden Gehör und wies am 3. April 1698 sämtliche sechs Interessenten, nämlich Helene Katharina, verehel. Freiin von Zedlitz auf Hermannswaldau (Kr. Schönau), Fräulein Susanna Maria Elisabeth und Fräulein Anna Ursula, geb. Freiinnen von Zedlitz, Hans Heinrich Sebastian von Churschwand als Testamentserben seiner Ehekonsortin Anna Maria, geb. Freiin von Zedlitz, Johanna Theresia, geb. Freiin von Zedlitz, nachher verehelichte Freiin von Schaffgotsch, und Niklas Sigmund Freiherr von Zedlitz auf Schildau und Zülzendorf (Kr. Schweidnitz), in den Mitbesitz der Bolkenhainschen Güter ein, so daß dem Karl Heinrich von Zedlitz nur der siebente Teil aller Erträge zukommen sollte. Die Successionsfrage war damit freilich noch nicht entschieden; der Prozeß um dieselbe nahm vielmehr seinen Fortgang im bisherigen langsamsten Tempo.
Die verw. Freiin Franziska von Zedlitz, die ihre Alimentgelder und Abstattung noch immer nicht erhalten hatte, hielt den jetzigen Zeitpunkt für ganz geeignet zur endlichen Erlangung derselben, weshalb sie am 6. September 1698 und noch einmal am 26. Mai 1699 den Landeshauptmann ersuchte, ihr bei Vermeidung der gerichtlichen Pfändung zur Auszahlung jener Gelder und der veraccordierten 7000 Thlr. behilflich zu sein. Die zur Zahlung angehaltenen Interessenten erklärten jedoch am 13. Juni 1699, daß sie diese Summe noch nicht hätten beschaffen können, da einer Hypothek die sichere Unterlage fehle, so lange die Successionsfrage nicht entschieden sei; die Gräfin möge sich also bis dahin gedulden.