Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/24
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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg | |
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die Giebelwand nach dem Vorwerk hin ist bis zum Grunde aufgerissen; die Dachung ist ganz und gar böse; die Balken sind verfault, und es ist nicht sicher, darauf zu wohnen.
Am 23. April 1579 bat Logau den König, ihm das Burglehn erblich zu verkaufen, weshalb dieser behufs Aufstellung einer Taxe eine spezielle Bereitung durch Breslauer Kammerräte anordnete. An diese wendet sich nun am 4. August unser Logau, der zum 1. September „zu Kommissionen nach Böhmen befohlen,“ also verhindert ist, die Bolkenhainsche Sache selbst zu betreiben, mit dem Anliegen, „die Taxe gebührlich zu moderieren, damit darauf zu handeln sein möchte“; er hofft, dies um das löbliche Haus Österreich verdient zu haben.
Die Verhandlungen über den Erbkauf zogen sich indes dergestalt in die Länge, daß Logau Muße hatte, 1579 die Obergerichte und Geschösser zu Würgsdorf und den „Lamprecht“ wieder für das Burglehn einzulösen und von 1581 bis 1584 umfangreiche notwendige Bauten am Schlosse vorzunehmen. Infolgedessen erging am 1. Juni 1585 seitens der Kammer an Anton von Bibran, Gregor Barth, Oberbergmeister in Schlesien, und Hans von Schweinichen der Amtsbefehl, sich am 12. d. Mts. nach Bolkenhain zu begeben, die Baubesserungen zu besichtigen und durch einige Werkleute taxieren zu lassen. Schon am 19. konnte die Kommission berichten, daß die Maurer Kaspar Hoffmann und Andreas Gebert, sowie die Zimmerleute Thomas Hertwig und Andreas Stellauf, sämtlich aus Schweidnitz, die durch den Bau verursachten Kosten — mit Ausnahme der Glaser-, Tischler-, Schlosser- und Töpferarbeiten — auf 4384 Taler 24 Gr. taxieren. „Es ist jetzt auch das Schloß mit Dachung wohl versehen. Wenn es aber bewohnt und in vorfallenden des Landes Notsachen gebraucht werden sollte, so würden wohl in die 500 Taler noch aufgewendet werden müssen“.
Durch die Auszahlung der Kaufgelder für das Burglehn, durch die Wiedereinlösung einiger demselben entfremdeten Stücke und durch kostspielige Bauten war Matthias von Logau allmählich dermaßen in Schulden geraten, daß er den Pfandschilling Bolkenhain am 31. Oktober 1585 an Ferdinand Hoffmann, Erbmarschall in Österreich und Steier, Hofkammerpräsident und Hauptmann zu Neustadt, für eine Schuld von 11 000 Taler, für die dieser 1582 bei weiland Martin Zobel, Bürger in Augsburg, Bürgschaft geleistet hatte, verpfänden mußte, wozu der Kaiser am 1. Dezember d. J. seine Genehmigung erteilte.