Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 6 (Strange)/030
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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Ludwig von Olmissen, Holländischer Lieutenant, ist in den ersten Monaten des Jahrs 1643 kinderlos gestorben. Seinen Bruder Wilhelm hat Gott 1644 von der Welt abgerufen, also noch in demselben Jahre, wo er mit dem Hause zur Hallen belehnt worden. Er hinterliess drei Kinder ; Anna Barbara, Gerhard und Elisabeth von Olmissen, von denen die älteste Tochter in ihrer Kindheit gestorben.
Anna Catharina von Bocholtz ist gegen 1647 mit dem bereits erwähnten Johann Bernhard von Ewig zur zweiten Ehe geschritten. Dieser wendete sich im J. 1652 mit einer Supplik an den Landesherrn, worin er vorstellt, wie er vor zwanzig Jahren das Haus zur Müllen, so von seiner Frau Mutter Vaters Bruder Adam von Mulstroe herkomme, in Possession genommen, darnach sich in Kaiserliche und Chur-Baierische Dienste begeben, und sich darin so lange verhalten, dass seine Verwandten vermeint, er wäre längst todt: worauf dann der von Rehen als der nächste nach ihm sich ohne sein Wissen desselben bemächtigt, und sein Antheil von 1641 bis 1649 inne gehabt, ohne ihm Hellers werth in allen den Jahren davon zu geben, und er dann 1649 den 17. April de novo post mortem des von Rehen die alte eingenommene gerichtliche Possession abermals per Notarium et testes apprehendiret. Zudem habe er an abgelebtem von Rehen, so seiner Mutter leibliche Schwester zur Ehe gehabt, annoch eine Forderung etlicher hundert Rthlr. Dann sei das Haus durch den von Rehen ganz baulos geworden; und da dasselbe ihrer Fürstlichen Durchlaucht mit zwei Malter Roggen und zwei Malter Hafer verhaftet sei, so zum Theil noch unbezahlt: So gehe seine Bitte dahin, ihn in besagtem Hause manuteniren zu wollen, damit er dasselbe in nöthigen Bau bringen möge und desto füglicher ihrer Durchlaucht das Ihrige geben könne. - Das Gesuch des Herrn von Ewig hatte jedoch keinen Erfolg; die Mülle wurde ihm durch Urtheil abgesprochen, wie man aus den Akten eines Prozesses ersieht, in den Wittwe von Erwig im J. 1663 mit dem "per sententiam declarirten rechtmässigen Rehenschen Erben" Georg von Winter in Betreff dieser Mühle verwickelt war. Die Wittwe beanspruchte damals die Mülle, nicht als Erbfolgerin, sondern sie behauptete dieselbe von einem Scheffen, titulo cessionis, erworben zu haben. Juncker Franz von Rehen hatte nämlich seine uneheliche Tochter