Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 6 (Strange)/001
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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Die Lehenträger der Chur-Cölnischen Unterherrschaft Müddersheim.
Erzbischof Anno überwies im J. 1057 der Königin Richeza, welche der Kirche zu Cöln gewisse Schenkungen gemacht hatte, die Renten verschiedener Dörfer zu lebenslänglichem Genusse. Darunter ist auch das Dorf Muoteresheym oder Müddersheim erwähnt(Lacomblet Bd.I.p.123). Was die Kirche damals zu Müddersheim besass, sind ohne Zweifel jene Güter, die in der Folge Haus und Herrlichkeit Müddersheim, und Horster-Hof genannt, und von der Kirche zu Lehen empfangen werden. Schon im dreizehnten Jahrhundert findet man Herren und Ritter von Müddersheim. Ob sie Lehenträger, oder Inhaber eines Allodial-Hofes gewesen, lässt sich nicht sagen[1] Zusammenhangende Nachrichten, durch die wir eine gewisse Uebersicht der Verhältnisse des Hauptlehens oder der Herrlichkeit gewinnes, beginnen erst um die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts. Johann von der Schleyden war um diese Zeit Inhaber der Burg. Gemeinschaftlich mit seinen Brüdern Friedrich, Walram und Diederich besass derselbe auch noch das andere Lehengut: so dass man annehemen darf, dass mindestens seine nächsten Vorfahren schon Herren zu Müddersheim gewesen. Indess scheinen diese Brüder sich in einer gewissen Verlegenheit befunden zu haben. Es wurde nicht nur der sogenannte Horster-Hof veräussert, sondern auch das Burghaus, auf welchem die Lombarden von Düren ein Kapital stehen hatten. Am 31. May 1351 verkauften die Ehegatten Johann von der Schleyden und Elisabeth von Virnenburg ihr Haus und Hof, fünf Huven Artland, sechs Morgen Weingarten, zwölf Morgen Benden, siebenzig Morgen Büsche und eine Morgen „seysrudich“, die
- ↑ Die Inhaber der Höfe heissen zuweilen Herren zu Müddersheim. Im J. 1375 wird ein gewisser Gerart Rost Inhaber eines späterhin Sintziger Hof genannten Gutes, Herr zu Müddersheim, betitelt. Adelheid Wittwe des Ritters Wilhelm von Hüchelhoven wird im J. 1414 Frau zu Müddersheim genannt, während sie doch nur Inhaberin des Hanen oder Heckhofs war.