Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/064

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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von Mirbach zu Immendorf geheirathet und demselben das Haus Müllenarck zugebracht hat, so wie auch die Halbscheid von dem Hof zu Bergheim an der Sieg „da der Toren ynne steit": welcher Hof vormals dem Ritter Diederich von Langel gehörte.

      Heinrich von Mirbach hat das Haus Müllenarck im J.1598 in brüderlicher Theilung erhalten. Dabei war aber stipulirt[GWR 1] worden, dass dasselbe zurückfallen solle, wenn Heinrich etwa kinderlos versterben würde. Dieser Clausel ganz zuwider schloss er mit seiner Gattin Elisabeth von Buyren[1] einen Vertrag des Inhalts, dass der überlebende Theil das freie Dispositions-Recht über Müllenarck haben solle. Heinrich ist im J. 1624 gestorben. Elisabeth, welche die Leibzucht zu Müllenarck hatte, vermachte dies Haus ihrer Nichte Elisabeth von Galen, die mit dem Spanischen Obristen François Rouelli verheirathet war[2]. Nach ihrem gegen 1644 erfolgten Tode apprehendirte Goddart von Mirbach durch ein Instrumentura von Müllenarck Besitz, der Obrist bemächtigte sich aber des Hauses mit Hülfe seines Hispanischen Kriegsvolks. Worauf es dann zu einem Prozess kam, dessen Ausgang der Herr zu Immendorf nicht erlebt hat. Während desselben, im J. 1663 verpfändete Rouelli das Haus dem Cornelis Fellinger Kaufhändler in Aachen und dem Niclas Hoeckels Holländischem Empfänger der Banck zu Herll, für die Summe von 6500 Rthlr. Aber im J. 1667 ging er mit den Ehegatten Werner von Hundt zum Busch und Agnes von Erp einen Erbtausch ein, und verwies seine beiden Creditoren an das Kloster Langwaden und an ein Gut zu Bracht. Da diese aber nicht zu ihrer Forderung kamen, so hielten sie sich an Goddart von Mirbach, der in das Haus immittirt[GWR 2] worden war, und dem dasselbe von neuem zuerkannt wurde, mit der seltsamen Bedingung, dass er die apud Acta beschehene Forderung abzustatten schuldig sein solle.


  1. Melchior von Buyren zu Mengede (in erster Ehe verh. mit Sibilla von Bodelschwing) hatte mit seiner zweiten Gattin Cunigunde Wanthoff fünf Kinder: Gerhard und Sibilla, die beide unverehelicht gestorben, dann Elisabeth Gattin des Heinrich von Mirbach,Elisabeth Maria Gattin des Georg von Varst, und eine vierte Tochter, die mit Bernhard von Galen verheirathet war.
  2. Die bei Fahne erwähnte Maria von Ellerborn war die zweite Gattin des Obristen.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Festlegen, vereinbaren, verbindlich (vertraglich) übereinkommen; siehe Artikel Stipulation. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (06.03.2011)
  2. Gerichtlich einweisen, einsetzen; siehe Eintrag Immission. In: Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 833. Digitalisat auf Zeno.org (07.03.2011)