Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/032

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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Die Gewälde Holz zu Zeyrre (Zier), die hundert und fünftehalben Gewälde Holz auf dem Bucholtz, und die Erbbüsche zu Lövenich sollen Daem und Goedert jeder zu Hälfte haben. Sodann sollen sie gemeinschaftlich oder ein jeder für sich besonders das zu erlangen suchen, was sie an der Nachlassenschaft ihres Oemen Herrn zu Wickerath von dessen Wittwe (Margaretha von Gymnich) jetzt oder nach ihrem Tode noch zu fordern haben, und dieses ein jeder zur Hälfte besitzen. Betreffend die Güter im Lande von Geldern, nämlich das Erbkämmerer-Amt und die Hälfte der Herrlichkeit Geysteren, so ist in der Erbtheilung bestimmt, dass beide Brüder dieselben gemeinschaftlich besitzen sollen. Aber im folgenden Jahr wurden diese Güter dem Goedert von Harff zu alleinigem Besitze übergeben[1],wogegen dieser seinem Bruder den Amtsbrief sprechend auf das Amt von Caster abtrat. — Noch erwähne ich,dass in einer Provisional-Theilung, die mit vorstehender Erbtheilung in der Hauptsache übereinstimmt, dem Goedert von Harff die Weingülden zu Dernau und Harff zugetheilt werden.Erstere betreffend, so hat Margaretha von Malberg Frau zur Hallen im J. 1388 dem Ritter Daem von Harff zu Hoengen ihr Erbe und Gut zu Malberg, gelegen zu Dernau, verkauft,so wie das Jahr vorher die Ehegatten Conrad von der Horst und Christina von Blitterswich demselben Ritter ihr Gut zu Malberg übertragen haben. Endlich erhielt Goedert von Harff einen in der Erbtheilung nicht genannten Hof zu Huggenrode im Lande von Wassenberg, den Ritter Reynart von der Hallen im J. 1368 dem Ritter Goedert von Nyvenheim verkauft hat.

      Von den Ehegatten Ritter Goedert von Harff und Henrica von Broichausen bemerke ich jetzt noch, dass dieselben im Ganzen fünf Kinder hinterlassen haben:

1. Daem von Harff (B).
2. Goedert von Harff zu Nierhoven, Erbkämmerer von Geldern.



  1. Adolph Herzog von Geldern und Jülich und Graf von Zürphen belehnte Goedert von Harff im J. 1470 mit dem Erbkämmerer-Amt und allen seinen Rechten und Zubehören, namentlich„mitten vveerde by Lobede gelegen".