Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/009

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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1.      Clais Herr zu Drachenfels und Olbrück, Vogt zu Waldorf Ritter. Erzbischof Roprecht entzog ihm im J. 1468 wegen seines feindlichen Auftretens gegen ihn, das Haus Gudenau mit seinem Zubehör, so wie auch Schloss, Amt und Pfandschaft zu Wolckenburg und Königswinter. In Betracht aber, dass Clais („als er van synen aldern eyn geboren Collische Rytterman vnd vnse vndertan ist") ihm nützliche Dienste thun könne, söhnte er sich mit demselben wieder aus, und schloss am 16. Januar 1469 einen Vergleich mit ihm, worin Herr Clais sich verpflichtet, ihm lebenslänglich „bynnen vnd buyssen veden" mit zehn gewappneten Reisigen zu dienen, und auf Erfordern täglich mit fünf Pferden bei Hof zu erscheinen; und verbindet sich der Erzbischof ihm solchen Dienst jährlichs mit sechzig Rhein. Gulden zu remuneriren. Desgleichen stellt der Erzbischof die Wolckenburger Pfandschaft wieder zurück, und erklärt, dass er dem Clais und seinen Geschwistern alle auf das Schloss Gudenau jährlichs fallenden Renten und Gülden unhinderlich folgen lassen wolle, wogegen das Schloss selber mit Artland, Wiesen und dem zum Bau und Brand nöthigen Holz ihm, dem Lehensherrn, auf Lebenszeit verbleiben solle.Im J. 1478 auf Dinstag nach Christi Geburt decretirt Maximilian Erzherzog zu Oesterreich, Burgund und Brabant dem Ritter Clais wegen der treuen Dienste, die ihm derselbe bisher und neulich gegen den König von Frankreich gethan hat und hinführo thun mag, eine jährliche Pension von hundert Rhein. Gulden. — Im J. 1479 ernennt Johann Erzbischof zu Trier den Ritter Clais auf fünf Jahre zu seinem und des Stifts Diener, also dass er ihm auf sein Gesinnen mit fünf oder sechs reisigen Pferden wohlgerüstet im Harnisch helfen und dienen solle gegen alle diejenen, da er des noth habe, ausgenommen seinen Oemen den Erzbischof von Cöln und seinen Neven von Wiede. Dazu solle Clais ihm die fünf Jahre sein Schloss Olbrück öffnen, damit er oder sein Marschall und seine Diener sich zu allen Zeiten Tags und Nachts, so oft sie des noth haben, mit viel oder wenig Gewappneten daraus und darinnen behelfen mögen. Und für solchen Dienst und Oeffnung solle Clais jährlichs fünfzig Gulden erhalten.