Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/048

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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  1. Maria Theresia von Schade Canonissin in den Stiftern Oberndorf und Geseke, ist im 32. Jahr ihres Alters den 18. März 1773 zu Geseke gestorben.

      Mit seiner dritten Gattin hatte Freiherr von Schade folgende vier Kinder:

  1. Anna Sophia von Schade ist vor 1795 gestorben. Aus ihrer Ehe mit Joseph von Papen stammen zwei Söhne: Caspar Theodor und Joseph Anton.
  2. Maria Francisca von Schade Dechantin im Stift Geseke, heirathete im J. 1798 den Grossherzoglich Hessischen Hauptmann Engelbert Frh. von Wiedenbrück vom Hause Loe. Sie ist 1829 kinderlos gestorben.
  3. Maria Josephina von Schade heirathete 1792 Johann Theodor Franz Frh. von Lüninck Herrn zu Ostwich und Borg.
  4. Maximilian Friedrich von Schade wurde 1764 geboren und ist den 28. März 1783 gestorben.

      In seinem am 5. Juny 1776 errichteten Testament vermacht Freiherr von Schade einer jeden von seinen noch lebenden fünf Töchtern 4000 Gulden, und setzt seinen Sohn Maximilian Friedrich zum Universal-Erben ein. Sollte sich aber der Fall ereigenen, dass dieser in seiner Minderjährigkeit oder nachher in ledigem Stande verstürbe, so verordnet er, dass seine Tochter Freifrau von Hörde in allen seinen Allodial- und Feudalgütern succedire, bei derselben Absterben ohne Kinder aber seine Tochter Maria Christina gedachte Güter ererbe, jedoch mit dem Beding, dass die jedesmal secundum jus primogeniturae succedirende Tochter den übrigen Töchtern und zwar einer jeden pro legitima überhaupt die Summe von 10000 Gulden, mit Einschluss der obigen 4000, entrichten solle. — So ging denn das väterliche Vermögen, nach Tod des Maximilian Friedrich, auf die Freifrau von Hörde, und sodann auf die Dechantin Maria Francisca von Schade über. Vermöge eines Vergleichs, der am 28. April 1803 zwischen der Vormundschaft der Minderjährigen von Papen und der Dechantin nunmehrigen Freifrau von Wiedenbrück abgeschlossen wurde, erhielten die Gebrüder Caspar Theodor und Joseph Anton von Papen gemeinschaftlich das Successions-Recht. Joseph Anton starb aber schon im J. 1805; und so figurirt sein Bruder von da an allein als künftiger Erbfolger.