Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/007
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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gemacht. Die verschiedenen Urtheile, die in dem deshalb geführten Prozesse erfolgten, waren indess nicht zu besondern Gunsten des Herrn zu Puffendorf, und da dieser 1712 ohne Leibeserben starb, so blieb seine Nichte nicht nur im Besitze von Hemmersbach und Sindorf, sondern es ging auch der Rittersitz Puffendorf auf sie über. Sie starb 1732, und jetzt entstanden unter den Descendenten der Ehegatten Anna von Merode und Johann von Goer wegen Hemmersbach und Sindorf neue Streitigkeiten, die dahin ausgeglichen wurden, dass die Herren von Bentinck den Besitz, und die von Bergh genannt Trips die Expectanz erhielten[1].
Ich lasse jetzt eine Genealogie der Herren von Vercken folgen, bemerke aber dabei, dass mir nicht alle zu einer solchen Arbeit nöthige Briefschaften zu Gebot standen, und bitte daher um Nachsicht, wenn hin und wieder sich ein Irrthum zeigen sollte.
A.
Heinrich von Vercken, seines Geschlechts der erste Herr zu Puffendorf, jüngerer Bruder des Johann von Vercken[2], war nach den vorliegenden Documenten dreimal verheirathet, in zweiter Ehe mit Maria von Ophoven, in dritter mit Maria von Obhem oder Opheim. Aber Ophoven im Kaufbrief v. J. 1488 ist wohl nur ein Versehen für Obhem. Seine Kinder sind folgende:
- Johann von Vercken (B).
- Franz von Vercken, heirathete 1538 Maria von Brempt.
- Heinrich von Vercken scheint bald nach 1531 gestorben zu sein.
- Arnold von Vercken, ist wohl bald nach 1525 gestorben.
- ↑ Wenn Fahne (sub Hemmersbach) bemerkt, dass die von Trips durch Vergleich im J. 1751 das Eigenthum erhalten, so liegt in dem Datum sicher ein Druckfehler. Denn ein Baron de Bentinck schreibt sich im J. 1762 noch Herr zu Limbricht, Hemmersbach.
- ↑ Aus der Ehe des Johann von Vercken mit Catharina von Schlenderhan stammt der bereits erwähnte Carsillis von Vercken, und Clara von Vercken, welche im J. 1516 den Daem von Sygenhoven genannt Anstel (Sohn des Heinrich und der Cuyne von Lieck) heirathete.