Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/042
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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- sehr wohlthätig erwies, erlangte ein besonderes Grabmahl für ihn im Thau bei den Barfüssern[GWR 1]: welche aber, als ihnen nach Tod der Wittwe von Harff nicht mehr die reichlichen Spenden zuflossen, die Leiche sammt dem adligen Wappen wieder aus ihrer Kirche entfernt wissen wollten; und himmelschreiend wäre es gewesen, wenn die Mönche in dem darüber entstandenen Prozess gewonnen hätten. Nicht lange vor ihrem Ausgange stellten sie noch ein Attest aus, das ich in den Beilagen mitgetheilt habe.
- Margaretha Theresia von Harff heirathete im J. 1642 Anton von der Gracht Frh. von Wanghe zu Schardau (und Herr anderer Güter in Flandern und Brabant). Die Braut erhielt als Mitgift, und weil sie das ihr in der Theilung anerfallene Kindtheil zu ihres Bruders Werner freier Disposition cedirte[GWR 1], als Verzicht zusammen genommen 29500 schwere Thaler, die ihr im J. 1643 ausgezahlt wurden. Das Ehepaar leistete vor den Gerichten zu Erkelenz, Jülich und Brüssel, vor ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Cöln, und vor dem Jülich-Bergischen Hofgericht nach besondern Verzicht; aber nicht lange nach Herrn Werners Tode erhoben sie einen Prozess, der von ihren Erben bis gegen Ende des vorigen Jahrhunderts fortgeführt ward. Aus dieser Ehe stammt Leopold Wilhelm von der Gracht Frh. von Wanghe, der 1707 diesen Titel führt: „Erster Pair der Provinz Namur, Pfaltzgraflicher Geheimerrath, Obristhof- und Jülichscher Land-Marschall, Herr zu Eller, Geilenkirchen und Schirpenbroich,“ und mit seiner Gattin Elisabeth Amelia von Metternich zu Niederberg zwei Töchter hatte: Ludovica verh. mit Joseph Clemens Frh. von Weichs, und Elisabeth verh. mit Degenhard Bertram Frh. von Spee zu Aldenhoff.
- Ulrich von Harff starb 1623.
G.
Werner Freiherr von Harff und Landscron, Herr zu Geilenkirchen, Nörvenich, Eller, Velbrüggen, Mitherr zu Hüls, Pfaltz-Neuburgischer Geheimer Hof- und Cammer-Rath, Cämmerer und Erbhofmeister des Fürstenthums Jülich, und seit 1638 Amtmann zu Geilenkirchen. Ein Document v. J. 1629, worin ihm das Cölner General-Vicariat bewilligt, in Frankreich wo er
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