Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/002
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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gehört, und überdies noch 25 Morgen Benden um die Burg daselbst, für drei tausend alte Schildgulden.“ Demgemäss konnte Dreyborn schon damals eine grosse Herrschaft genannt werden. Sie wurde noch grösser, da in der Folge noch mehrere andere Ortschaften hinzukamen, nämlich Dorf Dreyborn, Ettelscheid, Anstos[1], Scheuren, Dieffenbach,Call und Wallenthal. Indess würde man sehr irren, wenn man glaubte, dass die genannten Ortschaften ganz und ausschliesslich in die Herrschaft Dreyborn gehört hätten. Einzelne Häuser und ganze Gassen sortirten etwa nach Schleiden. Selbst im Dorf Dreyborn besassen die Herren zur Schleiden bedeutende Gerechtigkeiten[2]. Umgekehrt aber hatte Haus Dreyborn, wenigstens zu einer gewissen Zeit, auch in der Stadt Schleiden verschiedene May- und Herbstschatzungen zu erheben.
Nach Johann Herrn zur Schleiden schweigt die Geschichte bis zum J. 1398, wo wir gleichfalls durch ein Reversale die wahrscheinlich zunächst nach ihm folgenden beiden Pfandherren kennen lernen. Der erste von ihnen ist Wilhelm von Muysbach, ein Name, der in mehrern Urkunden bei Lacomblet vorkommt, bei Fahne aber in einen Wilhelm von Mirbach verwandelt erscheint. Baudewyn von Muysbaich, den ich im J. 1377 finde, ist wohl ein Bruder desselben. Wann Wilhelm in den Besitz der Herrschaft Dreyborn gekommen, gelingt vielleicht einem Andern noch zu ermitteln. Sein nächster Nachfolger ist Gumprecht von Neuenar. Dieser bekennt in seinem Reversale v. J. 1398, dass er mit Vergunst des Herrn Wilhelm Herzogs zu Jülich das Schloss und Land von Dreyborn mit seinem Zubehör, so wie dies in Händen Herrn Wilhelms von Muysbach Ritters versetzt war sein Leben lang, von demselben gelöst und ihm sein Recht und seine Leibzucht daran abgekauft, und dass ihn dann sein gnädiger Herr mit Schloss und Land belehnt habe, dasselbige zu gebrauchen und zu behalten sein Leben
- ↑ Dieser Ort hiess früher Maisthous, Mastoss, Mastoiss.
- ↑ Im J. 1663 verkaufte Franz Anton Graf zu der Marck und Schleiden dem Johann Frh. von Harff die seiner Grafschaft zur Schleiden angehörigen Häuser und Unterthanen im Dorf Dreyborn mit allen Gefällen, Renten, Zinsen, Schatzeinkünften, Büschen, Benden, Zehenden, Pachten, Jagden, Fischereien, Regalien und Gerechtigkeiten.