Baden/Staatshandbuch 1880/309
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Baden/Staatshandbuch 1880 | |
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L. Taubstummen-Anstalten.
Die Taubstummen-Anstalten haben für taubstumme Kinder dieselbe Aufgabe, wie die Volksschule für gesunde Kinder. Die theils unentgeltlich, theils gegen Entgelt aufgenommenen Zöglinge erhalten überdies in der Anstalt Wohnung, Nahrung, Verpflegung und Kleidung. Die Anstalt wird sowohl in pädagogischer, wie in ökonomischer Beziehung unmittelbar von einem Verwaltungsrath geleitet, der seiner Seits unter dem Oberschulrath steht. Die Mittel für die Anstalten werden aus den Fonds derselben, den Beiträgen für die Zöglingen und letzlich aus der Staatskasse geschöpft.
1. Taubstummen-Anstalt in Gerlachsheim.
Hermann Willareth, Hauptlehrer, Vorstand.
- 4 Hauptlehrer, 4 Unterlehrer, 1 Arzt, 1 Verrechner, 1 Aufseherin und Industrielehrerin, 1 Diener.
2. Taubstummen-Anstalt in Meersburg.
Jakob Martin Stein, Hauptlehrer, Vorstand.
- 4 hauptlehrer, 6 Unterlehrer, 1 Aufseherin und Industrielehrerin, 1 Arzt, 1 Verrechner, 1 Köchin, 2 Dienstmädchen, 1 Kanzleidiener.
M. Blinden-Erziehungsanstalt in Ilvesheim.
Die Blinden-Erziehungsanstalt ist nach den gleichen Grundsätzen wie die Taubstummen-Anstalten eingerichtet. Durch Untereisung im Stroh- und Schuhflechtren, sowie in der Korb- und Siebmacherei sollen die Zöglingen in den Stand gesezt werden, nach der Entlassung ihren Unterhalt selbstständig zu erwerben.
Neben der Blindenanstalt besteht in Freiburg noch ein Blinden-Versorgungshaus, welches seine besondere Verwaltung hat.
Ludwig Sommer, Vorstand und erster Lehrer.
- 1 Unterlehrer, 1 Arbeitslehrer, 1 Arbeitslehrerin, 1 evang., 1 kath. Religionslehrer, 1 Arzt, 1 Verrechner, 1 Wirthschafterin, 1 Beschließerin, 2 Mägde.