Baden/Staatshandbuch 1880/062
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Baden/Staatshandbuch 1880 | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [061] |
Nächste Seite>>> [063] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
2. Militärischer Karl Friedrich Verdienst-Orden.
Der Orden wurde am 4. April 1807 von dem Großherzog Karl Friedrich zur Belohnung außergewöhnlicher Kriegsthaten gestiftet, welche mit besonderer Klugheit und Entschlossenheit zum Nutzen und Ruhm des Dienstes ausgeführt wurden, aber ohne Verantwortung hätten können unterlassen werden. Solche Thaten müssen gehörig bewiesen und die Zeugnisse einem Ordenskapitel zur Prüfung vorgelegt werden, das seine Anträge dem Großmeister zur Allerhöchsten Entscheidung vorlegt. Letzterer kann auch ohne Versammlung des Kapitels den Orden an Diejenigen verleihen, welche er desselben für würdig hält. Mit dem Orden sind Pensionen und andere Vorzüge verbunden. Er hat drei Klassen: Großkreuze, Kommandeure und Ritter. Das Ordenszeichen besteht in einem achtspitzigen, unter einer goldenen Krone angebrachten, weiß emaillirten Kreuze, welches mit einem Lorbeerkranze umgeben ist. Auf der Hauptseite befindet sich in der Mitte ein rothgeschmelzter Schild, auf de, der goldene Namenszug des Stifters von einem blauen Ring umgeben ist, der in goldener Schrift die Worte:"Für Badens Ehre" enthält. Die Kehrseite hat einen ähnlichen Schild mit gleicher Einfassung, auf dem im mattgoldenen Felde ein streitfertiger silberner Greif zu sehen ist, der einen Schild mit dem badischen Wappen in der linken und ein Schwert in der rechten Pranke hält. Das Ordenskreuz wird an einem roth und gelb gestreiften Bande mit weißer Lisière - von den Großkreuzen über die linke Schulter, von den Kommandeuren um den Hals, und von den Rittern im Knopfloch - getragen.
Außerdem tragen die Großkreuze, sowie die Kommandeure, welche Generale sind, auf der linken Brust einen silbernen Stern mit vier Hauptstrahlen und vier kleineren Zwischenstrahlen, dessen Mittelschild dem der Kehrseite des Ordenskreuzes ähnlich ist.
Nach dem Tode des Inhabers sind die Insignien zurückzugeben.