Bad Elster/Übersetzung Urkunde

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Hochdeutsche Übersetzung zur ersten urkundliche Erwähnung des Hofes zu Elster:

St. Michaelistag – 3. Oktober 1324

"Ich, Conrad von Neuberg und Conrad und Eberhard, seine Söhne bekennen mit diesem 
Brief und tun kund  allen denen, die ihn ansehen und hören und lesen, dass wir und lieblich und gütlich mit den ehrbaren 
Leuten, den Bürgern allgemein der Stadt Eger, verricht haben, um das, dass wir den Landboten des Landgerichtes zu Eger  
derweilen und vom Leben zum Tod gebracht haben, das wir ihnen zum heiligen geschworen haben, und schwören und geloben es in 
diesem Briefe, das wir uns alles Gebährte mit ganzem treten und auch, so der Richter in Eger ist, aber verdienen sollen, 
und sollen sie ehren und fördern und alle die ihren vom Lande und von der Stadt Eger an aller bereit mit Leib und mit 
Güte, und sollen weiterhin auf des Richters und der Bürger und auf des Landes zu Eger Schaden oder Verdruß niemand haben 
auf unserem Hofe zu Elster, noch sollen ihnen und den ihren kein Schaden tun noch lassen zu von dem Hofe bei den Eiden, 
die wir geschworen haben, und werden das, das wir ihnen besagt würden, das wir oder den ihren Schaden antun oder zutun 
ließen, wenn sie uns ermahnen, so sollen wir zu Eger einreiten, und ist, dass wir uns mit allen Rechten davon nicht genommen
mögen, so sollen wir zu Eger nie mehr kommen, bis wir den Schaden gerechtfertigt und wieder gerichtet haben. Die vorbenannten 
Dinge schwören wir stets zu halten an Eides statt, und zu einer Urkunde geben wir diesen Brief, besiegelt mit inem, 
Conrad von Neuberg insigel, unter dem wir Conrad und Eberhard, seinen vorbenannten Sohne uns verbinden, 
wenn wir eigenen Insiegel nicht erhalten.
Dieser Brief ist gegeben, da man seid von Gottes Geburt Tausend Jahr Dreihundert und vier und zwanzig Jahr, an den 
Mittwoch nach St. Michaelistag."


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