Bürgerbuch der Stadt Erfurt 1670-1760/008

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Bürgerbuch der Stadt Erfurt 1670-1760
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Einleitung

recht. Die Zahl der Biereigen (Brauberechtigten) war auf 184 begrenzt, und sie durften nur in ordentlicher Reihenfolge brauen. Das Brauen war eine nebenberufliche Tätigkeit, und fast alle Biereigen benötigten einen Braumeister oder Brauknecht. Man braute nicht nur für den eigenen Bedarf, sondern auch zum Verkauf, wodurch mancher Beamte oder unterbezahlte Professor sein Einkommen aufbessern konnte. Der Erwerb des Biereigenrechts oder einer Vormerkung dazu wurde im Bürgerbuch eingetragen. Diesen Einträgen verdanken wir, dass wir so manchen Akademiker, der sich sonst nicht um das Bürgerrecht bemühen musste, hier doch noch finden. Viele andere Erfurter wird man jedoch im Bürgerbuch vergeblich suchen. Von der Anmeldung im Rathaus, vom Bürgergeld und vom Bürgereid waren befreit und wurden also auch nicht eingetragen: Die akademischen Bürger, soweit sie bei der Universität immatrikuliert waren, und dazu gehörten auch die Buchdrucker. Die gesamte Geistlichkeit, auf katholischer Seite auch die Mönche und Nonnen, auf evangelischer Seite auch die Lehrer und das Personal der Kirchen und Schulen. Auch die Berufsmusiker im städtischen Dienst scheinen dieses Sonderrecht gehabt zu haben. Völlig befreit war das Militär, sei es das kaiserliche Bataillon, dessen Soldaten und Offiziere oft in der Stadt wohnten, oder das kurmainzische Regiment auf den neu ausgebauten Festungen Petersberg und Cyriaksburg. Wer hatte kein Bürgerrecht? Es waren die Schutzverwandten und die Beisassen, die das Bürgergeld nicht gezahlt hatten und das wohl auch nicht konnten, Verarmte, Behinderte, Berufsunfähige, auch Leute, die nur vorübergehend hier bleiben wollten. Es gab auch Fälle, wo der Rat das Bürgerrecht verweigerte, weil der Antragsteller nachweislich unmoralisch oder unzuverlässig war. Mehrfach wurden Frauen wegen ihres liederlichen Lebenswandels nicht einmal als Schutzverwandte aufgenommen, sondern mussten die Stadt verlassen. Im Erfurter Stadtarchiv sind folgende Bürgeraufnahmeakten für den Zeitraum 1670-1760 vorhanden und wurden ausgewertet: Bürgeraufnahmen Bürgeraufnahmen Bürgerbuch Bürgerbuch Verzeichnis der angenommenen neuen Bürger Spezification der neuen Bürger 1670-1694 (2/130-2) 1695-1709 (2/130-3) 1710-1752 (2/130-4) 1753-1796 (2/130-5) (3.10.1704-31.12.1725 und 30.9.1732-31.12.1744 (2/130-7) 1710-1744 (2/130-8)

In diesen Unterlagen findet man Angaben über die Neubürger, Namen, Berufe oder Tätigkeit, Herkunft, und eine sehr kurze Angabe, in welchem Wohnbezirk der Neubürger sich aufhält. Oft ist die Rechtschreibung des Familiennamens höchst problematisch, wie etwa bei dem Namen Felsch, auch Fältsch, Welsch, Fülsch. Meist konnte dann ein Vergleich mit den Einträgen in einem Kirchenbuch Klarheit schaffen; auch die Berufsangaben konnten dadurch vervollständigt werden. Bei den Heimatorten der Neubürger musste auch stets mit einer zweiten und vielleicht einer dritten Quelle verglichen werden, um eine gute Angabe machen zu können. Offensichtlich wurde in der Kämmerei oft Dialekt gesprochen: Reise statt Reusse, Grien statt Grün, Blaue statt Plauen, Keile statt 8

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