Auffahrt
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Heirat
- Auffahrt (Heirat) = feierliche Einheirat und Auffahrt in und auf ein Erbgut.
- Bestattung (Münsterland und Westfalen) = Auffahrt (Heirat)
Abgabe (Steuer)
- Gebühr bei Übernahme eines Anwesens
- Gegenteil:Abfahrt