Amtsblatt 1873 No.10 Verord.87
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1873,No.10,Verordnung Nr.87,S.51 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- 27.2.1873, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1873, No.10, Verordnung No.87
- Die Umänderung der Benennung des Guts-Antheils Krausen Littr. C betreffend.
- Dem im Kreise Rössel belegenen, dem Besitzer Carl Graw zugehörigen Guts-Antheil Krausen Littr.C, im Volksmunde auch Volksmunde auch Pelzhof genannt, ist der Name Rosenhof beigelegt worden, ohne daß in den bisherigen polizeilichen und communalen Verhältnissen dadurch etwas geändert wird. [1]