Amtsblatt1872 V583
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1872,No.49,Verordnung Nr.583 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- 24.11.1872, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1872, No.49, Verordnung No.583
- Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 30.Oktbr. c. die im Kreise Rössel belegene Kolonie Labuch, unter Abtrennung von dem selbständigen Gutsbezirke des Domainenamtes Seeburg zu einem besonderen Gemeindebezirk zu erheben geruht. [1]