Abdankung
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrfach besetzter Begriffe. Zur Anlage solcher Begriffsklärungsseiten siehe Hilfe:Begriffsklärung |
Abdankung oder abdanken steht für[1]:
- Abdikation, formeller Verzicht auf ein hohes Staatsamt oder den Thron
- Amtsverzicht, freiwilliger Rücktritt von einem hohen Kirchenamt
- Rücktritt als das Niederlegen eines befristeten (öffentlichen) Amtes vor Ablauf der Frist
- Entlassung angeworbener Truppen aus ihrer Dienstverpflichtung, gebraucht vor allem im 17. und 18. Jahrhundert
- in der Schweiz: Kirchliche Bestattung (nur als Substantiv gebräuchlich)
- Leichenrede am Grabe[2]
- Quellen
- ↑ vgl.: Artikel Abdankung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Verdenhalven, Fritz: Familienkundliches Wörterbuch, 3., überarbeitete und stark erweiterte Ausgabe, Verlag Degener & Co., Neustadt an der Aisch, 1992, ISBN 3-7686-1042-X