AVB 1868-18-178
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
| |||
preußisches Armee-Verordnungs-Blatt (AVB) | |||
1867 | Verordnung Nr. 178 | Armee-Verordnungs-Blatt 1868/18 |
Signatur
Datum
18.06.1868
Titel
Betrifft die Gewährung von Douceurgeldern für eroberte Geschütze, Fahnen sc. aus dem Feldzuge de 1866
In Verfolg Meiner Ordre vom 7. Februar 1867, betreffend die Gewährung von Beute- resp. Douceurgeldern für die im Feldzuge 1866 eroberten Trophäen, bestimme Ich, daß von den Seitens der Truppen angemeldeten Ansprüche nur die in der anliegend zurückverfolgenden Zusammenstellung enthaltenen zur Anerkennung kommen und ermächtige Ich das Kriegs-Ministerium, die dafür verheißenen Beträge im Gesammtbelauf von 8920 (Acht Tausend Neunhundert und Zwanzig) Stück Dukaten zu zahlen. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
- Schloß Babelsberg, 18. Juni 1868
- gez. WIlhelm.
- (ggez.) v. Roon
An das Kriegsministerium