Unbegeben
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- Bedeutung
- Unverheiratet[1]
- Abkürzungen
- unbegeb., unbeg.
- Erläuterungen
- Der Begriff, bzw. seine Abkürzungen, kommen zum Beispiel in Kirchenbüchern[2] vor. Unbeg. bzw. Unbegeb. stehen (in der betrachteten Quelle) im Kirchenbuch des jeweiligen Jahres vor dem Namen der Mutter eines unehelich geborenen Kindes - aber nur im Verzeichnis der "Confirmirten Kinder" oder im Verzeichnis der "Kirchlich Begrabenen" - nicht beim Namen der Mutter im Verzeichnis der "Getauften". Die Abkürzung ist jeweils in der letzten Spalte mit der Überschrift "Name, Stand und Wohnort des Vaters (bei unehelichen) der Mutter" bzw. "Name der Eltern (bei unehelich Geborenen der Mutter) des Verstorbenen" zu finden.[3]
- ↑ Artikel UNBEGEBEN. In: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. 16 Bde. [in 32 Teilbänden]. Leipzig: S. Hirzel 1854-1960. -- Quellenverzeichnis 1971, Band 24, Spalten 280. (19.08.2014)
- ↑ "Kirchenbuchduplikate Mecklenburg und Pommern, Deutschland, 1716-1918", bei Ancestry
- ↑ Hinweis von Fridjof Gutendorf in: OTRS-Ticket 2014081110000876 (lesbar nur für OTRS-Betreuer)