Anwalt

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Berufsbezeichnung

Anwalt, auch Anwald

Bedeutung:

  • früher in Baden Gehilfe oder Vertreter des Schultheißen, in Württemberg auch Ortsvorsteher
  • ein Bevollmächtigter zu einem bestimmten Geschäft, vorzüglich vor Gericht; Vertreter einer streitenden Partei (Quelle:Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 584).