Heimbürge
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Heimbürge hat als Berufs- oder Amtsbezeichnung zwei Bedeutungen:
- Totenwäscher/in, -bekleider/in
- Schulze, Bürgermeister eines Dorfes
Totenwäscher
Heimbürge oder Heimbürgin bezeichnet eine Person, die Verstorbene wäscht, bekleidet und kosmetisch für den Abschied am offenen Sarg zurecht macht. (eigene Kenntnis aus Sachsen 1930-45, auch: Meyers Lexikon 1964)
Schulzenamt
Heimbürge bezeichnet regional den Schulzen oder Bürgermeister eines Dorfes.
Siehe auch Bürgermeister, Schulze, Grebe.