Pate

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
(Weitergeleitet von Gevatter)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Pate ist ein Ehrenamt in christlichen Kirchen. Der Taufpate bzw. die Taufpatin begleitet oder trägt den Täufling bei der Taufe. Sein/ ihr Name wird im Kirchenbuch vermerkt. Der Begriff Pate kommt vom lateinischen pater spiritualis bzw. patrinus, „Mit-Vater“ (genau wiedergegeben mit dem altdeutschen Wort „Gevatter“). Eine Patin wird in vielen Regionen als 'Gode', 'Gote' mit zahlreichen dialektbedingten Varianten bezeichnet, teilweise gilt letzteres auch für die männlichen Paten. Weitere Informationen zur religiösen Bedeutung der Paten finden sich im Artikel Pate. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie..

Für die Genealogie stellt die Angabe der Paten in den Kirchenbüchern oft die einzige Quelle für weitere Forschungen dar, insbesondere in vielen älteren Kirchenbüchern, in denen bei Taufen der Familienname (manchmal sogar der Vorname) nicht angegeben ist, oder auch wenn bei der Heirat des Elternpaares die Namen der Brauteltern oder die Herkunft der Brautleute nicht angegeben ist oder der Heiratseintrag nicht ermittelt werden kann. Auch wenn mehrere Familienväter mit gleichem Vor- und Familiennamen an einem Ort lebten, ist die Patenanalyse oft das einzige Mittel, um Personen richtig zu Familien zuzuordnenen.

Paten waren früher oft Verwandte des Elternpaares. In manchen Regionen folgte die Auswahl der Paten mehr oder weniger streng befolgten Regeln, die jedoch regional und zeitlich unterschiedlich gehandhabt wurden. Statt Verwandten kommen aber auch Freunde des Elternpaares (besonders bei zugewanderten Paaren in Städten, wo möglicherweise keine Verwandten des Paares lebten), oder auch höher gestellte Persönlichkeiten, die um Übernahme einer Patenschaft gebeten wurden, vor. Vielfach sind dennoch Rückschlüsse möglich. Hierbei ist eine Kenntnis der örtlichen Erbnamen- bzw. Leitnamensitte wichtig.

Nicht nur die Paten bei den Taufen des erforschten Paares, sondern umgekehrt auch das Auftreten der erforschten Personen bei anderen Paaren als Pate kann Rückschlüsse auf die Verwandtschaftsverhältnisse erlauben, oder auch nur, um die Lebensdaten der Person eingrenzen zu können. Gelegentlich ist auch der Hinweis xy, Ehefrau des z hilfreich, der sich bei einer Patin, aber sonst möglicherweise nicht im Kirchenbuch findet.

Mindestalter der Paten und sonstige Voraussetzungen

Aus den genannten Gründen wäre es oft wünschenswert, das Mindestalter und die Voraussetzungen für die Übernahme des Patenamtes zu kennen. In der katholischen Kirche müssen Paten heute in der Regel mindestens 16 Jahre alt sowie u.a. ein "glaubensgemäßes Leben führen". Die Eltern des Täuflings kommen als Paten nicht in Frage. In der evangelischen Kirche müssen die Paten einer christlichen Kirche angehören, mindestens einer der Paten muss evangelisch sein. Evangelische Paten sollen konfirmiert sein.[1]

In früheren Jahrhunderten sind aber Fälle belegt, in denen Paten noch nicht konfirmiert waren, wobei das Alter angegeben und manchmal vermerkt wurde, dass z.B. seine (des Paten) Mutter oder Vater "ihm zur Seite stand" oder zumindest dabei war[2]. Es ist nicht auszuschließen, dass solche Bemerkungen in anderen Kirchenbüchern auch unterblieben sind. Man wird zwar in der Regel von einem Mindestalter von 13 bis 14 Jahren (ungefähres Konfirmationsalter in den evangelischen Kirchen) ausgehen können, doch ist ein jüngeres Alter nicht grundsätzlich auszuschließen.

Regionale und altertümliche Bezeichnungen für Paten

Tabelle in Artikel Pate. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (11.06.2011)

Taufzeuge

In Abgrenzung zum Taufpaten gibt es auch Taufzeugen. Als Taufzeugen können auch Personen fungieren, die nicht den Anforderungen der jeweiligen christlichen Kirche an einen Paten entsprechen. In der katholischen Kirche kann jemand mit evangelischer Religionszugehörigkeit zwar nicht als Pate, aber doch aus Taufzeuge berufen werden. Ein Zeuge bezeugt lediglich die Taufe und bekommt nicht die ehrenamtlichen Aufgaben (Erziehung im Glauben etc.), die ein Pate zu erfüllen hat.

Während die Zahl der Paten (in der katholischen Kirche) auf max. zwei Personen begrenzt ist, wird die Anzahl der Taufzeugen nicht reglementiert. Eine allgemein zuverlässige Aussage für evangelische Gemeinschaften zu treffen, erscheint schwierig. Hier wird es nötig sein, in die jeweils gültige Landeskirchenordnung (räumlich wie zeitlich) Einblick zu nehmen.

Darüber hinaus lassen Beobachtungen den Schluss zu, dass zwar formal sehr deutlich zwischen Taufpaten und Taufzeugen unterschieden wird, diese Unterscheidung in der Praxis aber nicht immer so streng gehandhabt wurde und wird.

Anmerkungen

  1. Artikel Pate. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (11.06.2011)
  2. Diskussion in der genealogischen Mailing-Liste Hessen-L (08.06.2011)