Datei:VZ1840-Anweisung.djvu

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gehe zu Seite


VZ1840-Anweisung.djvu(2.021 × 2.775 Pixel, Dateigröße: 88 KB, MIME-Typ: image/vnd.djvu, 3 Seiten)

Description / Beschreibung
  • Cirkular-Verfügung an sämmtliche Königl. Regierungen, so wie an das Königl. Polizeipräsidium hieselbst, wegen der in Gemäßheit der Zollvereinsverträge von drei zu drei Jahren zu veranstaltenden Volkszählung in den diesseitigen Staaten, vom 14. Oktober 1840
Source / Quelle

Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, 1. Jahrgang; Berlin: Verlag des Königlichen Zeitungs-Komtoirs, 1840; S. 415-417.

Scans / Scans


Date / Datum

2011-10-20

Author / Urheber

Vinzenz Lübben M.A.Email.png Gallery

Remarks / Anmerkungen
Info non-talk.svg
ACHTUNG!    Diese Datei liegt im DjVu-Format vor.
Dazu ist ein Viewer erforderlich, den sie hier erhalten.
Für Windowsnutzer gibt es hier eine einfache Installation des Browser-Plugin.
Get-DjView.png
Permission / Genehmigung
Public domain This image is in the public domain according to German copyright law because it is part of a statute, ordinance, official decree or judgment (official work) issued by a German federal or state authority or court (§ 5 Abs.1 UrhG).

Deutsch | English | italiano | suomi | français | македонски | +/-

Coat of Arms of Germany.svg
Other versions / Andere Versionen

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomMaßeBenutzerKommentar
aktuell09:55, 20. Okt. 20112.021 × 2.775, 3 Seiten (88 KB)Vluebben (Diskussion • Beiträge){{Information |Beschreibung = ''Cirkular-Verfügung an sämmtliche Königl. Regierungen, so wie an das Königl. Polizeipräsidium hieselbst, wegen der in Gemäßheit der Zollvereinsverträge von drei zu drei Jahren zu veranstaltenden Volkszählung in den