Oberstes Gericht

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Info
Unstrukturierte Kategorie im GOV

Die Kategorie der GOV-Objekte für die Archivorganisation bildet derzeit nicht alle zur Modellierung der Archivorganisation im GOV benötigten Objekttypen ab. Hintergrund ist hier die derzeitige Fokussierung des GOV-Teams auf die Modellierung der staatlichen und kirchlichen Organisation.

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Der Begriff

Oberstes Gericht oder Höchstgericht ist ein Gericht, dessen Urteile (in der Regel) nicht mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden können; d. h., es ist das letzte Glied eines Instanzenzuges. [1]

Dabei kann es sich wie z.B. in den USA um tatsächlich nur ein Oberstes Gericht (hier der Supreme Court) handeln oder wie in Deutschland oder Frankreich um nach Rechtsgebieten getrennte Oberste Gerichte handeln. Das Grundgesetz Art.95 nennt hier Bundesgerichtshof (BGH) für die ordentliche Gerichtsbarkeit, das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), der Bundesfinanzhof (BFH), das Bundesarbeitsgericht (BAG) , das Bundessozialgericht . In Frankreich ist es der Kassationshof.

In einem Instanzenzug unterscheidet man üblicherweise Untergericht (z.B. Amtsgericht in Deutschland), Mittelgericht (Landgericht), Obergericht (Oberlandesgericht), Höchstgericht (Bundesgerichtshof).

Einzelne Definitionen

Oberste Gerichte für die ordentliche Gerichtsbarkeit (d.h. Zivil-und Strafsachen) in Deutschland sind oder waren Bundesgerichtshof und Reichsgericht (1879-1945)

GOV-Objekttyp

198 - Oberstes Gericht - {deu=Oberstes Gericht}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Oberstes Gericht,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

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Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Oberstes Gericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.