Aushebung (Archiv)
Unter Aushebung versteht man das Herbeischaffen von Archivalien aus dem Magazin in den Benutzersaal eines Archivs durch Mitarbeiter des Magazins.
Diese wird in größeren Archiven (vor allem Staatsarchiven) meist nur zu bestimmten Zeiten vorgenommen, die nicht identisch mit den Öffnungszeiten des Archivs. Entweder ist der Zeitraum festgelegt, in dem ausgehoben wird, oder es gibt feste Termine (z.B. 3 bis 4 mal am Tag), zu denen die bis dahin eingegangenen Bestellungen bearbeitet werden. Oft enden die Aushebungen am frühen Nachmittag.
In manchen Archiven wird zwar laufend, also nicht nur zu festgelegten Zeiten, ausgehoben, doch können die Aushebezeiten dennoch beschränkt sein, z.B. finden mancherorts keine Aushebungen während einer Mittagspause oder z.B. eine Stunde vor Schließung des Archivs mehr statt.
Schließlich sind aufgrund von Sparmaßnahmen und/oder Platzmangel Archivalien manchmal in Außenmagazinen untergebracht. In diesem Fall können zwischen Bestellung und Aushebung Tage liegen; manche (größere) Archive erwarten in solche Fällen eine Bestellung bis zu 3 Wochen vor dem Archivbesuch.
Die Kenntnis der Aushebezeiten eines Archivs ist daher in jedem Fall für die Planung eines Archivbesuchs sinnvoll.
Nach Rückgabe durch den Benutzer werden Archivalien durch einen Mitarbeiter des Magazins zurückgebracht (reponiert). Eine Mitwirkung des Benutzers ist hierfür nicht erforderlich. In manchen Archiven werden die Archivalien zunächst gesammelt und erst Tage später reponiert, wenn z.B. mehr Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Dies ist für den Benutzer insofern wichtig, dass eine einmal gerade zurückgegebene Quelle in diesem Fall nicht kurz darauf neu bestellt werden kann, wenn etwa neue durch neue Erkenntnisse eine nochmalige Ansicht notwendig ist, da sie unter einer Menge zu reponierender Archivalien vorübergehend nicht auffindbar ist.